Mutterschutz
Mit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes soll es schwangeren Ärztinnen erleichtert werden, ihre Weiterbildung ohne rigorose Beschäftigungsverbote fortzusetzen. Zum Jahreswechsel 2018 sollen große Teile des Mutterschutzgesetzes neu gefasst in Kraft treten. Für Ärztinnen könnte § 9 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes n.F. eine Hürde darstellen. Dort heißt es: „Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Mutter