Mutterschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung - Neue Pflichten für Praxisinhaber
Mit dem novellierten Mutterschutzgesetz ändert sich so manches grundlegendes für Praxisinhaber. Danach gibt es einige Details, die Ärzte wissen und umsetzen müssen. Bereits jetzt besteht die Verpflichtung, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen; auch wenn keine schwangere oder stillende Frau in der Praxis arbeitet, müssen solche Beurteilungen ausgearbeitet werden. Im Prinzip sind derartige Beurteilungen aber auch bereits in § 5 Arbeitsschutzgesetz hi