IT-Sicherheit in der Praxis
IT-Sicherheit in der Praxis umfasst unter anderem:
Vertraulichkeit: Nur die dazu Berechtigten erlangen Kenntnis von sensiblen Daten. Maßnahmen zur Umsetzung sind etwa Verschlüsselung und Zugangskontrollen.
Verfügbarkeit: IT-Systeme im Gesundheitsbereich müssen immer dann, wenn sie gebraucht werden, verfügbar sein.
Integrität/Unversehrtheit der Daten: Der Arzt muss sich darauf verlassen können, dass die Daten nicht verändert worden sind. Dies lässt sich etwa durch elektronische Signaturen und Zeitstempel absichern (vgl. Deutsche Ärzteblatt 10.07.2017 S. 1395).