Leidensverlängerung ist ein Behandlungsfehler
Leidensverlängerung ist ein Behandlungsfehler
Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 18.01.2017 – Az. 9 O 5246/14 – ausgeurteilt, dass eine Sondenernährung ohne Therapieziel als ärztlicher Behandlungsfehler anzusehen sei. Die Indikation muss fortlaufend überprüft werden – und Hausärzte sind gut beraten, sich an diese Vorgaben zu halten, wenn sie nicht ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen. Lässt sich kein therapeutischer Nutzen mehr erkennen, muss der rechtliche Vertreter des Patienten umgehend informiert werden, damit dieser die Entscheidungen trifft