Praxisbegehung durch Behörden
Praxisbegehung durch Behörden
Es kommt immer vor, dass Praxen von staatlichen Behörden kontrolliert werden. Rechtsgrundlage für die Begehung können eine Vielzahlung von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und Normen sein, die von Bundesland zu Bundesland variieren.
In der Broschüre der KBV „Überwachung von Begehungen von Arztpraxen durch Behörden, Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Checklisten, Ausgabe 11/2016 (im Internet zu finden unter: www.kbv.de/html/1150_25897.php) finden Sie nähere Informationen.