Orientierungsgespräche / Aufklärungsgespräche
Orientierungsgespräche / Aufklärungsgespräche
Das Oberlandesgericht Dresden hat am 15.11.2016 (Az. 4 U 507/16) entschieden, dass ein Orientierungsgespräch mit dem Arzt, das mehr als 6 Monate vor einer Operation stattfindet, wegen eines erheblichen zeitlichen Abstandes, unabhängig von seinem Inhalt, keine ausreichende Aufklärung mehr darstellt.
Um sich nicht schadenersatzpflichtig zu machen, ist es zu empfehlen, dass vor der Operation ein neues Orientierungsgespräch / Aufklärungsgespräch stattfindet und dieses Gespräch dokumentiert wird.