Bildschirmarbeitsplatzbrille
Bildschirmarbeitsplatzbrille
Der Arbeitsgeber ist nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Anhang 4 verpflichtet, bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten den Beschäftigten im erforderlichen Umgang spezielle Sehhilfen für Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.