Irrtümer im Arbeitsrecht
Es gibt Irrtümer, die sich erstaunlich hartnäckig halten, wie z. B.:
ein Arbeitsverhältnis kommt nur mit schriftlichem Arbeitsvertrag zustande,
nach drei Abmahnungen darf der Chef kündigen,
während der Arbeitnehmer krank ist, darf ihn der Chef nicht entlassen,
wenn der Arbeitgeber kündigt, ist eine Abfindung fällig,
der Arbeitnehmer muss erst nach 3 Tagen ein Attest vorlegen,
ein Arbeitsverhältnis kann nur 3-mal hintereinander befristet werden.