Arbeitsrecht und Steuerrecht wegen Kurzarbeitergeld
Arbeitsrecht Kurzarbeit und Steuerpflicht
Kurzarbeitergeld muss nicht versteuert werden, trotzdem muss es in der Steuererklärung angegeben wenn, denn es gilt wie auch Kranken-, Mutterschafts-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung.
Das Kurzarbeitergeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt in der Art, dass der Fiskus das Kurzarbeitergeld zum zu versteuernden Einkommen hinzu addiert und daraus den Steuersatz ermittelt.
Wenn das Kurzarbeitergeld nicht angegeben wird, dann kann ein steuerstrafrechtliches Verfahren eingeleitet werden.